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Reinraumlösungen - Unser Annex 1 Mehrwegstrumpf-Erfolg

Reinraumlösungen - Unser Annex 1 Mehrwegstrumpf-Erfolg BlogReinraumPSA/Textilien27.07.2023

Die Ankündigung und der bevorstehende Stichtag 25. August 2023 für die GMP-Anhang-1-Richtlinie war nach einer langen Überarbeitungsphase ein willkommener Termin für Reinraumdienstleister und unsere Kunden, die in der sterilen Arzneimittelindustrie tätig sind.

Die überarbeiteten Anforderungen in dieser Version enthalten zusätzliche Leitlinien für die Qualifikation von Reinraumkleidung. Eine der wichtigsten ist, dass außer persönlicher Unterwäsche keine Outdoor-Kleidung in Umkleideräume mitgebracht werden darf, die zu Reinräumen der Klassen B und C führen. Ein wichtiges Kleidungsstück, das von dieser Änderung betroffen ist, ist die Verwendung von Socken in Reinräumen. Obwohl Micronclean bereits eine verbrauchbare Reinraumsocke anbietet, bestand ein klarer Bedarf, eine wiederverwendbare Version anzubieten, nicht nur als zusätzliche Wahlmöglichkeit für die Kunden, sondern auch aus Gründen des Umweltschutzes.

Um uns darauf vorzubereiten, haben wir in den letzten 18 Monaten unser eigenes Angebot an Leih-Reinraumstrümpfen entwickelt, getestet, verfeinert und erprobt. Die wiederverwendbaren, gewaschenen Reinraumstrümpfe von Micronclean wurden speziell nach den Standards von Anhang 1 entwickelt und validiert, um die Einhaltung der Vorschriften sowohl für Micronclean als auch für unsere Kunden sicherzustellen. Die Entwicklung dieser Socke und die Sicherstellung, dass sie unsere strengen Standards erfüllt, ist bei unseren Kunden aufgrund des bequemen Materials und der Verfügbarkeit in mehreren Größen sehr beliebt. Darüber hinaus bietet die Socke durch die vollständige Rückverfolgbarkeit über unser Protrack-System ein sicheres Gefühl.

Da nur noch ein Monat bis zum Inkrafttreten von Anhang 1 verbleibt, mag es noch Unternehmen geben, die nicht überzeugt sind oder zögern, einen wiederverwendbaren Strumpf einzuführen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch darin, wie die Einhaltung der Vorschriften bei gleichzeitiger Kostenkontrolle gewährleistet werden kann; Micronclean kann eine Lösung anbieten, die Ihren Anforderungen entspricht.

Wenn Sie weitere Informationen darüber wünschen, wie unser Sockenwäscheservice Ihnen bei der Einhaltung von Anhang 1 helfen kann, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder besuchen Sie unsere Website. Sie können uns anrufen unter +44 (0) 1754 767377 oder eine E-Mail schreiben an: sales@micronclean.co.uk